3D Druck München

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

Anbieter:

Stefan Klaußner
3D Druck München
Danklstr. 4
81371 München
Telefon: 0176/95283078
E-Mail: info@3ddruckmuenchen.com

 

– im folgenden „3D Druck München“ genannt –

 

Hinweise:

3D Druck München bietet keine vorgefertigten Modelle an.

Bitte laden Sie daher eine 3D-Vorlage oder eine bemaßte Skizze hoch.

Bei den von 3D Druck München hergestellten 3D Drucken handelt es sich um Dekorationsartikel. Die 3D-Drucke sind nicht für den Einsatz in Produktivsystemen, als Kinderspielzeug, für medizinische Zwecke oder für den Lebensmittelkontakt geeignet.

Pickel, Nähte und sichtbare Druckschichten oder Druckbahnen sind technisch bedingt und daher typische Eigenschaften eines 3D Drucks. Gleiches gilt für Übergänge zu Stützstrukturen, die nach dem Entfernen eine sichtbare Druckschicht aufweisen können. Bitte beachten Sie, dass sich feine Fäden (sog. Stringings) einfach entfernen lassen.

3D Druck München weist darauf hin, dass weder Waffen noch Munition oder Teile davon gedruckt werden dürfen.

Weiterhin weist 3D Druck München darauf hin, dass der Kunde alleine dafür verantwortlich ist, dass die von ihm eingereichten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen.

Hinweis für Verbraucher bei Dienstleistungen:
Als Verbraucher erklären Sie sich mit der Annahme des Angebots damit einverstanden und verlangen ausdrücklich, dass vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung begonnen wird. Dem Verbraucher ist bekannt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch 3D Druck München sein Widerrufsrecht verliert.

 

§1 Allgemeines/Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von 3D Druck München erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die 3D Druck München mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten – soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist – auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn 3D Druck München ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn 3D Druck München auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss

(1) Allgemeines

Alle Angebote von 3D Druck München stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages

Bestellungen erfolgen per Kontaktformular

Der Vertragsschluss erfolgt bei der Bestellung per Kontaktformular wie folgt:

Der Kunde übersendet die im Kontaktformular abgefragten Daten an 3D Druck München. 3D Druck München prüft hieraufhin die hochgeladenen Unterlagen. Sofern 3D Druck München zum Ergebnis kommt, dass eine Fertigung aufgrund der hochgeladenen Unterlagen möglich ist, so übersendet 3D Druck München dem Kunden ein Angebot, welcher dieser innerhalb von 4 Wochen annehmen kann. Sofern erforderlich beinhaltet das Angebot zudem eine Konstruktionsanfertigung zur Erstellung einer 3D-Vorlage. Mit der Annahme ist der Kaufvertrag geschlossen. Andernfalls erfolgt eine entsprechende Mitteilung durch 3D Druck München.

(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext

3D Druck München speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft 3D Druck München dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei 3D Druck München gespeicherten Vertragstexten ist – mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB – nicht möglich.

(4) Zur Verfügung stehende Sprachen

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot mitgeteilten Preise. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden ebenfalls im Angebot mitgeteilt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land 3D Druck München nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über 3D Druck München abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.

(2) 3D Druck München akzeptiert die im Angebot angegebenen Zahlungsarten. 3D Druck München stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird.

Der Gesamtkaufpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.

(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(4) Gegenüber Unternehmern ist 3D Druck München berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

 

§4 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang

Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Besteller im Angebot bekannt gegeben.

Regelungen gegenüber Unternehmern

(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder 3D Druck München noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem 3D Druck München versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von 3D Druck München.

(3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch 3D Druck München betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(4) Die Sendung wird von 3D Druck München nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

§5 Lieferung und Lieferzeiten

Regelungen gegenüber Verbrauchern

(1) Die Lieferung von Waren an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste). Bei Versand per Spedition wird als Erfüllungsort „Lieferung frei Bordsteinkante“ vereinbart, d.h. die Lieferung erfolgt bis vor Ihre Haustüre, ebenerdig, ohne Stufe.

(2) Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung/Angebot oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen.

(3) Teillieferungen sind möglich, wenn der Kunde

a) in unserer Widerrufsbelehrung auf diese Möglichkeit und die sich daraus ergebenden Folgen für das Widerrufsrecht hingewiesen wurde und

b) nicht erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn

– die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

– dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche

Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.

(4) Die Kosten für Transport und Verpackung werden, soweit solche erhoben werden, bei Teillieferungen nur einmal berechnet.

Regelungen gegenüber Unternehmern

(1) Lieferungen erfolgen ab 81371 München.

(2) Von 3D Druck München in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) 3D Druck München kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen 3D Druck München gegenüber nicht nachkommt.

(4) 3D Druck München haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die 3D Druck München nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse 3D Druck München die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist 3D Druck München zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber 3D Druck München vom Vertrag zurücktreten.

 

§6 Erfüllungsort und Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 81371 München soweit nichts anderes bestimmt ist.

 

§7 Gewährleistung

Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern

(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(2) Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung hiervon unberührt.

Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn 3D Druck München nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen von 3D Druck München ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an 3D Druck München zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet 3D Druck München die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist 3D Druck München nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die 3D Druck München aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird 3D Druck München nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen 3D Druck München bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen 3D Druck München gehemmt.

(5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

(6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch 3D Druck München werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von „3D Druck München“.

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von 3D Druck München gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

(2) Die von 3D Druck München an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von 3D Druck München. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für 3D Druck München.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von 3D Druck München als Hersteller erfolgt und 3D Druck München unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei 3D Druck München eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an 3D Druck München. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt 3D Druck München, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von 3D Druck München an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an 3D Druck München ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. 3D Druck München ermächtigt den Kunden widerruflich, die an 3D Druck München abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von 3D Druck München einzuziehen. 3D Druck München darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von 3D Druck München hinweisen und 3D Druck München hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, 3D Druck München die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde 3D Druck München.

(8) 3D Druck München wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

(9) Tritt 3D Druck München bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

§9 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, Streitbeilegungsverfahren

Das Verfahren von 3D Druck München zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollte der Kunde demnach Beschwerden vorbringen wollen, kann er dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass 3D Druck München weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§10 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.

Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen

– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

– bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

 

§11 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der 3D Druck München nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 3D Druck München, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der 3D Druck München den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit 3D Druck München und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§12 Schlussbestimmungen

(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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